Regelung zur Platzzuweisung ab Sommersemester 2013

letzte Änderungen am 12.06.2017

 

Im Sommersemester werden bevorzugt Chemiker ins Praktikum aufgenommen (achtwöchiges Praktikum, 10 Stufen).
Falls noch Plätze verfügbar sind, werden Chemische Biologen und Lebensmittelchemiker diese Plätze erhalten. Die Platzvergabe erfolgt vorzugsweise nach Härtefallkriterien.

 

Im Wintersemester werden bevorzugt Chemische Biologen und Lebensmittelchemiker einen Platz im Grundpraktikum erhalten (achtwöchiges Praktikum, 10 Stufen).
Es werden zwei Praktika nacheinander angeboten, die Plätze dafür werden gleichmäßig verteilt, eine freie Wahl des Termins besteht nicht. Härtefallgründe werden geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.
Chemiker erhalten alle dann noch verfügbaren Praktikumsplätze, wobei auch hier Härtefälle bevorzugt berücksichtigt werden.

 

Für alle Praktika gilt eine Anmeldepflicht mit Anmeldefrist. Wer sich nicht fristgerecht anmeldet oder die Sicherheitsunterweisung versäumt, verliert seinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz.