Informationen für Studierende der Chemie, Chemischen Biologie, Lebensmittelchemie und Studierende des Lehramts nach neuer Prüfungsordnung

Diese Klausur ist eine unbenotete Studienleistung. Das Bestehen dieser Klausur ist eine von drei Voraussetzungen um zur Modulabschlussprüfung im Grundstudium zugelassen zu werden.

Ab dem Wintersemester 2019/2020 muss die Klausur vor dem Praktikum geschrieben werden (Ausnahme Lehramt Chemie). Das Bestehen ist Eingangsvoraussetzung für die Teilnahme am OC-Praktikum. Die Klausur umfasst den Stoff der OC1–Vorlesung. 50% der möglichen Punkte müssen zum Bestehen der Klausur erreicht werden. Die Klausur am Ende des Semesters und die Klausur nach dem Praktikum sind gleichwertig.

Die nächsten Termine der Klausur finden Sie hier. Die Klausuren sind gleich­wertig und jede kann als Erstklausur geschrieben werden. Die darauf folgende gilt dann als Nachklausur. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Die Klausur und damit auch das Teilmodul gilt als bestanden, wenn man 50% der möglichen Punkte erreicht.